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Lohnsteuer | an französische Sozialversicherung entrichtete Arbeitgeberanteile nicht steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG)
Wie der entschieden hat, sind ArbG-Anteile, die ein inländ. ArbG für einen unbeschränkt stpfl. französischen AN an eine französische Sozialversicherung entrichtet, Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist, wenn die Abführung auf vertraglicher Grundlage erfolgt.