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BFH 04.05.2004 VII R 45/03, NWB 29/2004 S. 229

Abgabenordnung | Fälligkeit von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren auch ohne Steuerfestsetzung (§§ 218, 220, 251 AO)

Das FA kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf ().