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Steuerberatung | Wahrung des Ansehens des Berufs
Ein Steuerberater, der die für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer abzugebenden Lohnsteueranmeldungen sowie die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erst verspätet abgibt, verstößt gegen das Gebot, sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die sein Beruf erfordert (, DStR 2004, 976).