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Einkommensteuer | keine Auszahlung von ausländischer Quellensteuer an unbeschränkt steuerpflichtige Inländer
Eine Auszahlung von ausländischer Quellensteuer durch den deutschen Fiskus an unbeschränkt stpfl. Inländer ist weder im DBA-Niederlande oder im DBA-Finnland noch im EStG vorgesehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet es nicht, dass der deutsche Staat im Ausland einbehaltene Quellensteuer genauso behandelt wie im Inland erhobene Kapitalertragsteuer (, EFG 2003, S. 1707). • Hinweis: Der Kl. bezog Dividenden aus niederländischen und finnischen Aktien. Er verlangte Erstattung der einbehaltenen ausländischen Quellensteuer mit der Begründung, dass sich die Erstattung ausländischer Quellensteuer an Deutsche dadurch ausgleiche, dass den deutschen Finanzbehörden Steuer auf Wertpapiere ausländischer Firmen zuflösse, die Ausländer besäßen. Es handele sich also um ein Krei...