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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1444/02

Gesetze: EStG 2000 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 2000 § 32 Abs. 4 S. 6

Kein Kindergeldanspruch bei Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit neben Studium des Kindes

Kürzungsmonat

Familienleistungsausgleich für L. Januar bis August 2000

Leitsatz

1. Nimmt das volljährige Kind neben seinem Studium eine Vollzeiterwerbstätigkeit als Arbeitnehmer auf, befindet es sich kindergeldrechtlich auch dann nicht mehr in Berufsausbildung, wenn es weiter immatrikuliert ist (hier: Vereinbarung einer Halbtagestätigkeit des Kindes als GmbH-Geschäftsführer, bei einer tatsächlichen Wochenarbeitszeit von 40 bis 50 Stunden).

2. Erfolgt die Aufnahme der Vollzeiterwerbstätigkeit nicht zu Beginn, sondern erst während eines Monats, stellt dieser Monat einen sog. „Kürzungsmonat” dar, mit der Folge, dass die in diesem Monat erzielten Einkünfte nicht bei den Einkünften und Bezügen des kindergeldrelevanten Zeitraums zu berücksichtigen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-23694

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