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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2665/01

Gesetze: EStG § 37 Abs. 1, AO § 44 Abs. 1 Satz 1

Zur Anrechnung von Vorauszahlungen eines Ehegatten

Leitsatz

Im Allgemeinen sollen Leistungen eines Ehegatten an das Finanzamt auch die Steuerschulden des anderen, mit ihm zusammen veranlagten Ehepartners begleichen. Hierbei sind sowohl die Vermögensverhältnisses des anderen Ehegatten als auch der Gesichtspunkt ohne Belang, inwieweit der andere Ehegatte in seiner Person einen Tatbestand verwirklicht hat, der zum Entstehen der die Eheleute als Gesamtschuldner treffenden Steuerschuld geführt hat.

Eine anderweitige Anrechnung der Zahlungen bedarf einer ausdrücklichen Absichtsbekundung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAB-23683

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