Zur Anrechnung von Vorauszahlungen eines Ehegatten
Leitsatz
Im Allgemeinen sollen Leistungen
eines Ehegatten an das Finanzamt auch die Steuerschulden des anderen, mit ihm
zusammen veranlagten Ehepartners begleichen. Hierbei sind sowohl die
Vermögensverhältnisses des anderen Ehegatten als auch der
Gesichtspunkt ohne Belang, inwieweit der andere Ehegatte in seiner Person einen
Tatbestand verwirklicht hat, der zum Entstehen der die Eheleute als
Gesamtschuldner treffenden Steuerschuld geführt hat.
Eine anderweitige Anrechnung der
Zahlungen bedarf einer ausdrücklichen Absichtsbekundung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAB-23683
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.