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FG Köln Urteil v. - 7 K 7227/99 EFG 2004 S. 1184

Gesetze: AO § 193, AO § 193 Abs 1, AO § 127

Verfahren:

Prüfungsanordnung

Leitsatz

1) Trotz einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt eine GmbH so lange als fortbestehend, wie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen sind oder gegen sie ergangene Verwaltungsakte angreift.

2) Bei formellen Mängeln einer Prüfungsanordnung, die zu ihrer Aufhebung oder zur Feststellung der Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit führen, ist die Finanzbehörde berechtigt unter Vermeidung des früheren Verfahrensfehlers erneut eine Prüfung anzuordnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1184
EFG 2004 S. 1184 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2005 S. 3300
YAAAB-23668

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