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BBK 13/2004 S. 4416

GmbH | Einzahlung der Stammeinlage

Gem. dem wird die Stammeinlageverpflich-tung durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und Barauszahlung nicht getilgt, wenn es sich bei dem Zahlungsvorgang entweder um eine bloße Hin- und Herzahlung oder um eine Zah-lung aus Mitteln der Gesellschaft handelt.

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