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Zulassung von Vordrucken für USt-Voranmeldungen
Das , 2298 - 5/04 ausführlich zur Verwendung von Vordrucken im USt-Voranmeldungs- und LSt-Anmeldungsverfahren Stellung genommen, die von den amtlichen Vordrucken abweichen. Im Hinblick auf die Verpflichtung, USt-Voranmeldungen (bzw. LSt-Anmeldungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (StDÜV) zu übermitteln, solle zunächst geprüft werden, ob die Daten elektronisch übermittelt werden können. Neben allgemeinen Hinweisen enthält das Schreiben eine Anlage mit Informationen über die Vordruck-Verwendung und technischen Hinweisen. ▶ Hinweis: Der Volltext des BMF-Schreibens kann beim NWB-Kundenservice unter der Tel.-Nr.: 0 23 23 / 1 41-1 71 ode...