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BBK 13/2004 S. 4414

Arbeitgebereigenschaft bei Entsendung von Geschäftsführern

Gem. ist eine GmbH nicht Arbeitgeberin ihrer von einer Obergesellschaft entlohnten Geschäftsführer, wenn diese vorübergehend entsandt sind und nur im Rahmen ihres mit der Obergesellschaft abgeschlossenen Anstellungsvertrags tätig werden.

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