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OLG Düsseldorf 09.12.2003 23 U 179/02, NWB 27/2004 S. 222

Steuerberatung | Verjährungsunterbrechung bei Haftungsansprüchen

Leistet der Versicherer des Steuerberaters auf Anforderung des Mandanten wiederholt vorbehaltlos Ersatz auf einzelne Schadenspositionen, unterbricht das in den Zahlungen liegende tatsächliche Anerkenntnis jeweils die Verjährung des dem Mandanten insgesamt zustehenden Schadensersatzanspruchs. Etwas anderes gilt dann, wenn der Versicherer deutlich macht, dass die Anerkenntnis auf einen bestimmten, abgrenzbaren Teil des Schadens beschränkt wird (vgl. dazu auch BGH, NJW-RR 1986, 324). Ein Anerkenntnis i. S. des § 208 BGB a. F. liegt vor, wenn sich aus der Erklärung des Versicherers des Steuerberaters klar und unzweideutig ergibt, dass er sich der Ersatzpflicht bewusst ist und deswegen das Vertrauen des Mandanten gerechtfertigt ist, der Versicherer und der Steuerberater, der sich die Erklärung der Versi...