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FG Saarland 14.05.2004 1 V 56/04, NWB 27/2004 S. 218

Lohnsteuer | Abgrenzung von Arbeitslohn und Arbeitgeberdarlehen (§§ 38, 19 EStG)

Zahlt ein ArbG seinen AN während schwebender Tarifverhandlungen im Zuge der „Verdienstabrechnung” für den November zusammen mit dem laufenden Lohn einen als „Sonderzahlungsvorschuss” bezeichneten Betrag aus, der seiner Höhe nach und nach dem Zahlungszeitpunkt der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) des Vorjahres entspricht, handelt es sich hierbei nicht um die Auszahlung eines ArbG-Darlehens, sondern um eine vorläufige Lohnzahlung ().