Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 12.11.2003 7 K 663/96, NWB 27/2004 S. 218

Gewerbesteuer | Hähnchenmastbetrieb gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich? (§ 2 Abs. 1 GewStG)

Mit Urt. v. - 7 K 663/96 hat der 7. Senat des Niedersächsischen FG die Verwaltungsregelung R 124a EStR für gesetzwidrig erklärt und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Diese ist inzwischen eingelegt worden (Az. des BFH: IV R 24/04). Nach Auffassung des 7. Senats richtet sich die Entscheidung, ob ein Hähnchenmastbetrieb gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich ist, nach dem gesetzlichen Umrechnungsschlüssel von 0,0017 und nicht nach dem Verwaltungsschlüssel von 0,0013.