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BFH 31.03.2004 X R 18/03, NWB 27/2004 S. 215

Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen eines beschränkt steuerpflichtigen Gebers an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten (§ 22 Nrn. 1, 1a EStG)

Nach dem sind Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Stpfl. von seinem nicht unbeschränkt stpfl. geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, nicht steuerbar (Abweichung v. , BStBl 1974 II S. 103; Abgrenzung zum , BStBl 1974 II S. 101). Dazu führt der Senat weiter aus: Die stl. Erfassung von Einkünften eines unbeschränkt Stpfl. aus Unterhaltsleistungen, die er von seinem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, ist abschließend in § 22 Nr. 1a EStG geregelt. § 22 Nr. 1a EStG zählt zu den sonstigen Einkünften die „Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG vom Geber abgezogen werden können”. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG lässt Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpfli...BStBl 2003 II S. 851