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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Das als Anlage zum bekannt gemachte Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Stand: Mai 2004) informiert Unternehmen und ausländische Käufer über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung von Ausfuhren für den privaten Bedarf. Andere Fallgestaltungen werden nicht erläutert.
I. Allgemeines
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU. Man spricht vom „Export über den Ladentisch”. Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist und die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
Die Steuerbefreiung gilt nicht für Lieferungen zur Ausrüstung und Versorgung von privaten Beförderungsmitteln (s. unten VI).
Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist nicht möglich.
Hinweis: Umsatzsteuerbefreite Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht möglich. Das gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen...