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EuGH 29.04.2004 Rs. C-77/01, IWB 12/2004 S. 860

Steuerrecht | Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit

Der EuGH hat in der Rs. C-77/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) In einer Situation wie der des Ausgangsrechtsstreits gilt Folgendes:

Tätigkeiten, die im bloßen Verkauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren wie etwa Beteiligungen an Investmentfonds bestehen, stellen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten i. S. von Art. 4 Abs. 2 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) dar und fallen somit nicht in deren Anwendungsbereich; Anlagen in Investmentfonds sind keine Dienstleistung "gegen Entgelt" i. S. von Art. 2 Nr. 1 der 6. MWSt-Richtlinie (77/388) und fallen deshalb ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer; der auf diese Umsätze entfallende Betrag muss folglich bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i. S. der Art. 17 und 19 der 6. MWSt...