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IWB 12/2004 S. 859

Mazedonien | Vergünstigung der Gewinnsteuer bei Investitionen

Durch eine Novelle des Gesetzes über die Gewinnsteuer von 1993 wurde dessen § 31 (Steuervergünstigungen bei Investitionen) neu geregelt (siehe ABl der Republik Mazedonien Nr. 51/2003). Gewinne, die der Finanzierung beweglicher und unbeweglicher Investitionsgüter dienen, können bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 € Denar-Gegenwert in voller Höhe von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, während für Investitionen über 100 000 € Denar-Gegenwert die Steuerbemessungsgrenze um 30 % der gewinnfinanzierten Investitionen reduziert wird. Das o. g. Gesetz sieht einen Gewinnsteuersatz von 30 % vor. Die neue Regelung gilt vorerst bis zum . Bestimmte Investitionen, wie die Anschaffung von PKW, Möbeln, Teppichen, Kunstgegenständen für Geschäftsräume u. Ä. sind von di...