Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 12 vom Seite 569 Fach 5 Frankreich Gr. 2 Seite 1386

Steueränderungen in Frankreich 2003/2004

von Rechtsanwalt/Steuerberater Wolfhard Tillmanns, Avocat au Barreau des Hauts de Seine, Düsseldorf/Neuilly

A. Finanzgesetz für 2004

Soweit die nachstehend dargestellten Änderungen nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft treten, gilt Folgendes:

  • die einkommensteuerlichen Änderungen sind auf das Einkommen des Jahres 2003 anwendbar;

  • die übrigen Änderungen treten ab dem in Kraft, abgesehen von den Änderungen des Körperschaftsteuersystems – hier gilt der .

I. Einkommensteuer

1. Steuerberechnung
a) Neue Steuertabelle

Die neue Steuertabelle für 2003 für einen Familienquotienten von einem part sieht wie folgt aus:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuersatz
Einkommen in €
0 %
bis
4 262
6,83 %
von
4 262
bis
8 382
19,14 %
von
8 382
bis
14 753
28,26 %
von
14 753
bis
23 888
37,38 %
von
23 888
bis
38 868
42,62 %
von
38 868
bis
47 932
48,09 %
über
47 932

Gegenüber der Tabelle für 2002 wurden sämtliche Tabellenstufen um 1,7 % angehoben.

Alle Steuersätze wurden um 3 % (des Satzes) ermäßigt. Bereits für 2001 wurden die Steuersätze um 5 % (des Satzes) und für 2002 um ein weiteres Prozent (des Satzes) ermäßigt.

b) Auswirkungen der Änderungen der Steuertabelle

10 %iger Werbungskostenabzug bei Gehältern: Der Höchstbetrag dieses Pauschalabzugs ist von 12 437 € auf 12 648 € für...