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Finanzierungskosten auf steuerliches Dotationskapital
I. Wiederaufleben der Diskussion um das Dotationskapital vor dem Hintergrund der Entscheidung des Hessischen
Zwischen den Beteiligten, einer indischen Bank und der Finanzverwaltung, war die Berücksichtigung von Refinanzierungskosten für das steuerliche Dotationskapital als Betriebsausgaben streitig. Das steuerliche Eigenkapital (Dotationskapital) der inländischen Betriebsstätte einer indischen Bank war zwar vergleichsweise höher als das für Banken mit Sitz in der EU bankaufsichtsrechtlich vorgeschriebene Mindesteigenkapital. Es entsprach allerdings dem nach den Vorschriften des KWG für Deutschland vorzuhaltenden haftenden Eigenkapital. Das in dieser Höhe in der Handelsbilanz ausgewiesene Eigenkapital wurde der Betriebsstätte auch steuerbilanziell zugerechnet. Die Refinanzierungsaufwendungen auf die Differenz zwischen dem tatsächlich dotierten und aufsichtsrechtlich für angemessen erachteten Dotationskapital einerseits und dem Mindesteigenkapital für EU-Banken andererseits machte die inländische Betriebsstätte als Betriebsausgaben geltend.
Im Urteil vom (4 K 3994/00, vgl. IWB 2003, KN 270/03, S. 779) lehnte das Hessische...