Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wohnungseigentum | Stammrecht eines Wohnungskäufers vor Eintragung einer Vormerkung
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung kann den Käufer bereits vor Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung (vgl. § 883 BGB) zur Ausübung des Stimmrechts ermächtigen. Damit erwirbt der Käufer auch die Möglichkeit, Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung anzufechten. Im Hinblick auf die dinglich nicht gesicherte Stellung des Käufers sind allerdings hohe Anforderungen an eine nur schlüssig erteilte Vollmacht des Wohnungsverkäufers zu stellen ().