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Kreditwesen | kreditfinanzierter Erwerb von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds
Mit Urt. v. - II ZR 392/01 u. a. hat der BGH in einer Reihe von Verfahren allgemeine Rechtsgrundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen aufgestellt. Danach gelten der Fondsbeitritt und der im Zusammenhang damit von dem Anlagevermittler angebahnte Kreditvertrag als verbundenes Geschäft i. S. des Verbraucherkreditgesetzes (jetzt: §§ 355 ff. BGB). Die Bank muss sich deshalb alle Einwendungen entgegenhalten lassen, die die Anleger gegen die Fondsverantwortlichen haben. Haben diese die Anleger getäuscht (unrealistische Mieterwartung, wertlose Mietgarantien), sind sie verpflichtet, diese so zu stellen, als wären sie dem Fonds nie beigetreten und hätten daher den Kreditvertrag nie geschlossen, mit der Folge, dass die Bank keinen Zahlanspruch gegen die Anleger hat. Umgekehrt haben die An...