Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerfG 09.06.2004 1 BvR 636/02, NWB 26/2004 S. 210

Ladenschluss | Verfassungsmäßigkeit des Ladenschlussgesetzes

Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verkaufsstellen am Samstag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Gegenteiliges kann insoweit wegen Stimmengleichheit im entscheidenden Senat nicht festgestellt werden (). Damit wurde die Verfassungsbeschwerde eines Warenhauses gegen das gesetzliche Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Samstagen über die gesetzliche Ladenöffnungszeit hinaus sowie an Sonntagen zurückgewiesen.