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BFH 18.03.2004 V R 101/01, NWB 26/2004 S. 208

Umsatzsteuer | keine Steuerbefreiung für Leistungen eines Wohlfahrtsverbands an eine gemeinnützige GmbH (§ 4 Nr. 18, § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege an andere steuerbegünstigte Körperschaften sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG 1993 steuerfrei, wenn sie einer gemeinnützigen GmbH und deshalb nicht unmittelbar den in der Satzung bezeichneten hilfsbedürftigen Personen i. S. der §§ 53, 66 AO zugute kommen. (2) Für diese Leistungen kann die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG gewährt werden, wenn die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs (§§ 66, 65 AO) erfüllt sind.