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Gewerbesteuer | Bindung des FA des Beteiligten an den Feststellungsbescheid (§ 7 GewStG)
Der entschieden, dass bei der Ermittlung des Gewerbeertrags eines Stpfl. das FA an die gesonderte und einheitliche Feststellung der dem Stpfl. zuzurechnenden Einkünfte weder dem Grunde noch der Höhe nach gebunden ist. – Anmerkung: Die Aussage, dass die gesonderte Feststellung von Vermietungseinkünften keine Bindungswirkung für die Ermittlung des Gewerbeertrags eines Stpfl. enfalte, gilt natürlich auch für die ESt. Denn der Feststellungsbescheid kann ja die Umstände nicht berücksichtigen, die bei dem einzelnen Gesellschafter aufgrund weiterer Aktivitäten zu einer abweichenden Einkünftezuordnung, etwa zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen (, BStBl 1999 II S. 401). Soweit dem FG aufgegeben wurde, „für jedes einzelne O...BStBl 1989 II S. 621