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BMF 04.06.2004 IV C 4 - S 2284 - 39/04 I, NWB 26/2004 S. 207

Einkommensteuer | Trinkgelder als außergewöhnliche Belastung

Mit (BStBl 2004 II S. 270) hat der BFH seine Rspr. zur Berücksichtigung von Trinkgeldern im Zusammenhang mit agw. Bel. geändert. Danach gehören Trinkgelder mangels Zwangsläufigkeit nicht zu den unmittelbaren Krankheitskosten und stellen keine agw. Bel. dar. Das (BStBl 1997 I S. 561) ist mit Veröffentlichung dieser Entscheidung gegenstandslos geworden und wird mit I aufgehoben.