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Einkommensteuer | Trinkgelder als außergewöhnliche Belastung
Mit (BStBl 2004 II S. 270) hat der BFH seine Rspr. zur Berücksichtigung von Trinkgeldern im Zusammenhang mit agw. Bel. geändert. Danach gehören Trinkgelder mangels Zwangsläufigkeit nicht zu den unmittelbaren Krankheitskosten und stellen keine agw. Bel. dar. Das (BStBl 1997 I S. 561) ist mit Veröffentlichung dieser Entscheidung gegenstandslos geworden und wird mit I aufgehoben.