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Einkommensteuer | Kapitalclub mit Einnahmen unter dem jeweils gültigen Sparerfreibetrag für Ledige (§ 20 EStG)
Es bestehen keine Bedenken, Kapitalclubs (Sparclubs) mit Einnahmen aus Kapitalvermögen unter 3000 DM für die VZ 2000 und 2001, unter 1 550 € für die VZ 2002 und 2003 sowie unter 1 370 € ab dem VZ 2004 als Fälle von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen mit der Folge, dass auf die Durchführung eines Feststellungsverfahrens verzichtet werden kann. Für das Verfahren zur Aufteilung der anteiligen Einnahmen aus Kapitalvermögen und der Anrechnung des anteiligen Zinsabschlags gelten die Regelungen in Rz. 43 des (BStBl 2002 I S. 1346). Die Clubs sind in entsprechenden Fällen auf dieses Verfahren hinzuweisen ( 281).