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Geänderte Verlustverrechnungsmodalitäten im Ertragsteuerrecht
I. Mindestbesteuerung verfassungsrechtlich zweifelhaft
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. „Korb-II”-Gesetz) v. (BGBl 2003 I S. 2840) sind die seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 1999 geltenden komplizierten Verlustverrechnungsmodalitäten praktisch wieder aufgehoben worden. Allerdings wurde der Verlustvortrag betragsmäßig begrenzt. Aus der Begründung zum „Korb II”-Gesetz ergibt sich: „Die einkommensteuerliche Verlustverrechnung wird mit dem Ziel der Vereinfachung und der Verstetigung des Steueraufkommens geändert. Die bestehenden Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 2 Abs. 3 EStG entfallen. Der Verlustvortrag wird oberhalb eines Sockelbetrags (Mittelstandskomponente) … beschränkt” (vgl. BT-Drucks. 15/1518 Begründung Allgemeiner Teil nach dem Stand v. ).
Mit dem StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) war die sog. Mindestbesteuerung in das ESt-Recht eingeführt worden. Seit VZ 1999 konnten Verluste nur noch innerhalb derselben Einkunftsart unbegrenzt verrechnet werden (= horizontaler Verlustausgleich). Darüber hinaus waren Verluste nur noch bis zur Hälfte des 51 500 € (bei Ehegatte...