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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 2712/02 EFG 2004 S. 1219

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, BGB § 623 Abs. 1, BGB § 621 Abs. 1 Nr. 8

Prozesskosten einer Klage auf Zugewinnausgleich als außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 2000, Solidaritätszuschlag 2000 und Arbeitnehmersparzulage 2000

Leitsatz

Prozesskosten für eine nicht im Verbund mit der Scheidung verhandelte Klage auf Zugewinnausgleich sind wegen fehlender Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1219
EFG 2004 S. 1219 Nr. 16
FAAAB-23054

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