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OLG Hamburg 26.02.2004 3 U 82/02, NWB 25/2004 S. 204

Anwaltsrecht | zulässige Werbung im Internet

Es stellt keine verbotene Werbung um ein Mandat im Einzelfall dar, wenn eine Anwaltskanzlei, die sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert hat, im Internet auf die Erfolgsaussichten einer Klage hinweist, die Möglichkeiten der Vollmachterteilung bereithält und auch sonst Informationen zu den konkreten Verfahren anbietet. Die Werbung um einzelne Mandanten, die darauf gerichtet ist, die Umworbenen dafür zu gewinnen, die Leistungen des Werbenden in Anspruch zu nehmen, ist grundsätzlich nach § 43b BRAO erlaubt. Die Werbung im Internet ist keine auf Erteilung eines konkretisierten Mandats gerichtete Werbung (, NJW 2004, 1668).