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Betriebsverfassung | Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat – Aufhebung des Betriebsverfassungsgesetzes 1952
Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. ist im BGBl 2004 I S. 974 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz), das die bislang noch weitergeltenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 ersetzt. Folgeänderungen betreffen das Mitbestimmungs- sowie das Mitbestimmungsergänzungsgesetz.