Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen
Scheidet ein AN auf Veranlassung des ArbG vorzeitig aus einem Dienstverhältnis aus, so können ihm folgende Leistungen des ArbG zufließen, die wegen ihrer unterschiedlichen stl. Auswirkung gegeneinander abzugrenzen sind: normal zu besteuernder Arbeitslohn nach § 19 EStG, ggf. i. V. mit § 24 Nr. 2 EStG; steuerfreie Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG; steuerbegünstigte Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 i. V. mit § 34 Abs. 1 und 2 EStG; steuerbegünstigte Leistungen für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 EStG. Auch die Modifizierung betrieblicher Renten kann Gegenstand von Auflösungsvereinbarungen sein. Mit Schr. v. - IV A 5 - S 2290 - 20/04 nimmt das BMF zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen Stellung. Wir werden hierzu in Kürze in den NWB berichten.