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NWB Nr. 25 vom Seite 1881

Gewinnkorrektur für private Mitbenutzung der betrieblichen Telefonanlage – Benachteiligung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gegenüber Arbeitnehmern

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune und Steuerberater Dipl.-Kfm. Dirk Timmer, beide Dortmund

Gemäß § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten mit Wirkung ab 2000 einkommensteuerfrei. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. (BGBl 2000 I S. 1850) eingeführt. Mit der Neuregelung sollte nach einigem Hin und Her bezüglich der lohnsteuerlichen Behandlung derartiger Leistungen und diversen hierzu ergangenen BMF-Schreiben die private Mitbenutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationseinrichtungen, hier insbesondere auch die Internetnutzung, für breite Schichten eröffnet und gefördert werden. Nicht bedacht wurde jedoch, dass mit der Steuerfreistellung für Arbeitnehmer letztlich auch eine ungerechtfertigte Schlechterstellung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern erfolgt, die regelmäßig eine Gewinnkorrektur bei privater Mitbenutzung derartiger Einrichtungen hinnehmen müssen.

Mittlerweile ist in dieser Rechtsfrage ein erstes Verfahren vor dem FG Sachsen anhängig (Az: 4 K 1435/02). Weiterhin wird das Thema im Schrifttum diskutiert.

Soweit ein Gewerbetreibender oder Freiberufler seinen betrieblichen PC oder seine Telefonanlage privat mitbenutzt, war in der Vergangenheit völli...