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Steuerrecht | bis ermäßigte MwSt-Sätze auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen in EU-Beitrittsländern
Am hat der EU-Ministerrat die Verlängerung der ermäßigten Steuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen bis zum (Anhang K der 6. MwSt-Richtlinie) beschlossen. Vor diesem Hintergrund haben die Tschechische Republik und Polen ihre Absicht angekündigt, ermäßigte Steuersätze auf bestimmte arbeitsintensive Dienstleistungen anzuwenden. Die Kommission schlägt nun vor, diese Möglichkeit den neuen Mitgliedstaaten zu eröffnen. Dies unter der Voraussetzung, dass sie die Grenzen und Bedingungen der Richtlinie 19899/85/EG vom , mit welcher das Experiment erstmals eingeführt wurde, beachten. Die Textvorschläge finden sich auf der Internetseite der Kommission unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm.