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Neuregelung der deutsch-belgischen Grenzpendlerbesteuerung
Die Besteuerungskompetenzen für Grenzpendler, die in Belgien wohnen und in Deutschland als Nichtselbständige arbeiten, sind neu geregelt: Künftig ist diese Personengruppe im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig. Diese Änderung wurde nach mehr als 15-jährigen zähen Verhandlungen in einem Zusatzabkommen vom zum DBA-Belgien vereinbart.
I. Bisherige und neue Regelung im Überblick
Bisher galt aufgrund des DBA-Belgien vom für Pendler, die in Belgien bis zu 20 km entfernt (Luftlinie) von der deutsch-belgischen Grenze wohnten und in Deutschland innerhalb eines Streifens von ebenfalls 20 km Entfernung arbeiteten, eine Grenzgängerregelung. Danach war diese Gruppe von rund 6 000 Personen im Wohnsitzstaat Belgien und nicht im Tätigkeitsstaat Deutschland steuerpflichtig. Diese Personengruppe wird nunmehr aufgrund des Zusatzabkommens in Deutschland steuerpflichtig.
Fernpendler mit Wohnung und/oder Arbeitsplatz außerhalb der Grenzzone hingegen waren in Deutschland steuerpflichtig. Angehörige des öffentlichen Dienstes waren – unabhängig von der Grenzgängerregelung – ebenfalls in Deutschland steuerpflichtig. In Deutschland Selbständige sind hier steuerpflichtig, weil...