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Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts: keine Eigenheimzulage
Nach dem Urt. des FG Saarland v. - 1 K 212/02 stellt die Ablösung eines dinglichen Wohnrechts keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn der bürgerlich-rechtliche Grundstückseigentümer bereits vor Zahlung des Ablösebetrages auch wirtschaftlicher Eigentümer der wohnrechtsbelasteten Räumlichkeiten gewesen ist.