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BGH 09.03.2004 VI ZR 439/02, NWB 24/2004 S. 196

Unfallversicherung | Haftungsbeschränkung des Unternehmers bei Unfall auf Betriebsweg

Nach der Rechtsprechung des VI ZR 348 und 349/02) können für die Unterscheidung, ob der Geschädigte den Unfall auf einem in die Haftungsbeschränkung des § 104 Abs. 1 SGB VII einbezogenen Betriebsweg oder einem von der Haftungsbeschränkung ausgenommenen, nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg stattgefunden hat, die Kriterien herangezogen werden, die von der Rechtsprechung für das frühere Abgrenzungsmerkmal des § 637 RVO zwischen privilegierten und nicht privilegierten Wegen – nämlich die Teilnahme am allgemeinen Verkehr – entwickelt worden sind. Nimmt ein Arbeitnehmer die Möglichkeit in Anspruch, mit einem Arbeitskollegen, der mit einem betriebseigenen Fahrzeug Gerätschaften und Material vom Betriebsgelände zum auswärtigen Beschäftigungsort transportiert, mitzufahren, so handelt es sich bei der Fahrt um eine...