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OFD Düsseldorf 08.03.2004 S 2286 A - St 224, NWB 24/2004 S. 189

Einkommensteuer | Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG bei Erhalt von Einnahmen für die Pflege

Nach § 33b Abs. 6 Satz 1 i. V. mit § 52 Abs. 24 EStG i. d. F. des JStG 1996 kann ein Stpfl. den Pflege-Pauschbetrag ab dem VZ 1995 nur dann beanspruchen, wenn er für die Pflege keine Einnahmen erhält. Hinsichtlich der Frage, unter welchen Umständen eine i. S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG schädliche Einnahme vorliegt, ist nach der folgende Auffassung zu vertreten: Die Weiterleitung von Pflegegeld an die Pflegeperson ist unabhängig davon, ob das Pflegegeld als Aufwendungsersatz oder als Entgelt für die geleistete Pflege an die Pflegeperson gezahlt wird, für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags schädlich. Insofern deckt sich der weit auszulegende Einnahmebegriff des § 33b Abs. 6 EStG nicht mit der Definition von Einnahmen im Einkünftebereich. Auf die Einkunftserzielungsabsicht der Pflegeper...BStBl 2002 II S. 417