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Hessisches Finanzgericht  v. - 13 K 390/03 EFG 2004 S. 1154

Gesetze: VwZG § 15, VwZG § 9 Abs. 1

Heilung einer fehlerhaften öffentlichen Zustellung

Leitsatz

  1. Ein nach § 9 Abs. 1 VwZG heilbarer Mangel liegt auch dann vor, wenn die öffentliche Zustellung wegen einer Verletzung der Ermittlungspflicht der Behörde über den Aufenthalt des Empfängers unwirksam ist.

  2. Der Zugang einer Fotokopie, die als besondere Form der Abschrift die für den Adressaten bestimmte Ausfertigung nach Inhalt und Fassung vollständig wiedergibt, kann eine fehlerhafte Zustellung heilen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1154
EFG 2004 S. 1154 Nr. 15
KAAAB-22413

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