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BAG 13.05.2004 8 AZR 198/03, NWB 23/2004 S. 185

Arbeitsrecht | kein Anspruch auf Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber nach Betriebsveräußerung im Insolvenzverfahren

Nach § 613a Abs. 1 und 4 BGB gehen im Fall des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über; Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen aus nationalem Recht außerhalb eines Insolvenzverfahrens ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Vertragsfortsetzung folgt, wenn es nach einer wirksamen Kündigung doch noch zu einem Betriebsübergang kommt. Jedenfalls bei einem Betriebsübergang während eines Insolvenzverfahrens überwiegt das Interesse an einer beschleunigten und rechtssicheren Abwicklung der Beendigungsstreitigkeiten, so dass aus nationalem Recht kein Wiedereinstellungsanspruch abzuleiten ist, unabhängig davon, ob es sich um eine zerschlagende oder sanierende Insolvenz handelt. Dem steht die Richtlinie ...