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NWB 23/2004 S. 184

Gewerblicher Rechtsschutz | Ausführungsvorschriften zur den Schutzgesetzen

Die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (MarkenV), die Verordnung zur Ausführung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMV), die Verordnung zur Ausführung des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMV) sowie die Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes (HalblSchV), alle v. , sind im BGBl 2004 I S. 872, 884, 890 bzw. 894 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um verfahrensrechtliche Vorschriften, die die bisherigen Anmeldeverordnungen ersetzen.