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BFH 14.01.2004 X R 19/02, NWB 23/2004 S. 180

Einkommensteuer | Mehrfachförderung einer Baumaßnahme (§§ 10f, 7i EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher stl. Fördermöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme. (2) Der Grundlagenbescheid i. S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die FinBeh in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, vorbehalten (Abgrenzung zum , BStBl 2003 II S. 912). – Anmerkung: Die Tatbestandswirkung der Bescheinigung einer Denkmalschutzbehörde umfa...