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BFH 28.01.2004 I R 84/03, NWB 23/2004 S. 177

Abgabenordnung | Verhältnis der gegenüber dem Organträger und der Organgesellschaft ergangenen Körperschaftsteuerbescheide (§ 175 Abs. 1 Nrn. 1, 2 AO; § 14 KStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Änderung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft und eines dieser gegenüber ergangenen KSt-Bescheids erfüllt bezogen auf die dem Organträger gegenüber festgesetzte KSt weder die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 noch die des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. (2) Die (Teil-)Einkommen der Organgesellschaft und des Organträgers gehen (nur) als unselbständige Besteuerungsmerkmale in ein einheitliches Gesamteinkommen ein, welches vom Organträger zu versteuern ist. Die Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft ist für den Organträger ebenso wenig wie ein etwaiger der Organgesellschaft gegenüber ergangener Steuerbescheid bindend. Es fehlt an einer dafür erforderlichen gesetzgeberischen Verfahren...