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Keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Chek-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen bieten die nachfolgenden Tabellen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Früherkennung von
Krebs | |||||
Untersuchung | Alter | Geschlecht | Häufigkeit | Anmerkungen | weitere
Informationen |
Genitaluntersuchung | ab dem Alter von
20 | Frauen | jährlich | – gezielte Anamnese (z. B.
Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss) – Inspektion des Muttermundes – Krebsabstrich und zytologische Untersuchung – gynäkologische Tastuntersuchung | |
Prostatauntersuchung Genitaluntersuchung | ab dem Alter von
45 | Männer | jährlich | – gezielte
Anamnese – Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane – Abtasten der Prosta... |