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NWB Nr. 23 vom Seite 1717

Keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Chek-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.

Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen bieten die nachfolgenden Tabellen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Früherkennung von Krebs
Untersuchung
Alter
Geschlecht
Häufigkeit
Anmerkungen
weitere Informationen
Genitaluntersuchung
ab dem Alter von 20
Frauen
jährlich
– gezielte Anamnese (z. B. Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
– Inspektion des Muttermundes
– Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
– gynäkologische Tastuntersuchung
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie




Internet: www.g-ba.de
Prostatauntersuchung
Genitaluntersuchung
ab dem Alter von 45
Männer
jährlich
– gezielte Anamnese
– Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
– Abtasten der Prosta...