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EuGH 29.04.2004 Rs. C-387/01, IWB 10/2004 S. 852

Steuerrecht | Normverbrauchsabgabe

Der EuGH hat in der Rs. C-387/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Art. 39 und 12 EG stehen dem nicht entgegen, dass einer Privatperson aus einem Mitgliedstaat, die sich aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in einem anderen Mitgliedstaat niederlässt und dabei ihr Kraftfahrzeug in den letztgenannten Staat einführt, eine Verbrauchsteuer wie die im Ausgangsverfahren streitige Normverbrauchs-Grundabgabe auferlegt wird. (2) Eine Verbrauchsabgabe wie die im Ausgangsverfahren streitige Normverbrauchs-Grundabgabe ist eine inländ. Abgabe, deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anhand der Art. 23 und 25 EG, sondern anhand des Art. 90 EG zu prüfen ist. (3) Art. 90 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der im Ausgangsverfahren streitig...