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Umsatzsteuer | Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG
Der BFH hat dem EuGH folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt: Gilt die Sonderregelung für Reisebüros in Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG auch für Umsätze eines Veranstalters von sog. „High-School-Programmen” und „College-Programmen” mit Auslandsaufenthalt von drei bis zehn Monaten, die den Teilnehmern im eigenen Namen angeboten werden und für deren Durchführung Leistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden ()?