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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 1 B 1381/03 EFG 2004 S. 1148

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, GrEStG § 16 Abs. 1, GrEStG § 16 Abs. 2, GrEStG § 16 Abs. 5, GrEStG § 16 Abs. 6, GrEStG § 18, GrEStG § 19

Zur Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer im Rückabwicklungsfalle

Leitsatz

Nach § 16 Abs. 5 GrEStG führt bereits die abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Anzeige eines Erwerbsvorganges zur Nichtanwendung des § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG im Rückabwicklungsfalle.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 784 Nr. 13
EFG 2004 S. 1148
EFG 2004 S. 1148 Nr. 15
FAAAB-22124

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