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BFH 04.03.2004 VII R 21/02, NWB 22/2004 S. 176

Steuerberatung | Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Inkrafttreten der InsO (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG)

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch nach Inkrafttreten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falls als widerlegt angesehen werden; die in der Rspr. des Senats unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort. (2) § 12 GewO ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend anwendbar. (3) Die Gestaltung der beruflichen Stellung eines Steuerberaters als Angestellter einer Gesellschaft, für die er lediglich Prokura, jedoch keine umfassende Vertretungsmacht besitzt und von der er ein festes Gehalt bezieht, sowie ...