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FG Saarland 21.01.2004 1 K 144/03, NWB 22/2004 S. 168

Abgabenordnung | Säumniszuschläge bei überzogener Schätzung des Finanzamts (§§ 162, 240 AO)

Nachdem der Stpfl. seine ESt- und USt-Erklärungen nicht eingereicht hatte, hat das FA seinen Gewinn durch eine freie, dem Akteninhalt widersprechende Weise überhöht geschätzt (Umsatz rund 301 000 DM, Gewinn rund 230 000 DM). Der Stpfl. hat gegen die Schätzungsbescheide Einspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung u. a. unter Hinweis auf die irreale Höhe der Schätzung beantragt. Nachdem er im Zuge der Verfahren seine Erklärung abgegeben und das FA erklärungsgemäß veranlagt hatte (Umsatz rund 210 000 DM, Gewinn rund 80 000 DM), haben die Beteiligten die Verfahren als erledigt betrachtet. Da der Stpfl. den in dem Schätzungsbescheid festgesetzten Steuerbetrag nicht gezahlt hatte, hat das FA in seinen Kontoauszügen Säumniszuschläge bis zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe berücksichtigt...