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Umsatzsteuerpflicht der privaten Verwendung einer dem Unternehmen zugeordneten Wohnung
Bestätigung durch den BFH und von der Finanzverwaltung mit erheblichen Einschränkungen akzeptiert
I. Vorbemerkung
Mit Urt. v. - Rs. C-269/00, Seeling (NWB EN-Nr. 783/2003) hatte der EuGH entschieden, dass bei einem gemischt genutzten Grundstück die private Nutzung eines Teils des Grundstücks als Eigenverbrauch bzw. seit dem als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Der BFH hat sich mittlerweile dieser Rechtsauffassung angeschlossen (, NWB EN-Nr. 1263/2003), die Finanzverwaltung lässt die Anwendung dieser Grundsätze nunmehr ebenfalls zu (, NWB EN-Nr. 476/2004), schränkt dabei aber die steuerlichen Vorteile erheblich ein. Die mit den beiden und - S 7206 (NWB EN-Nr. 537/2004) geäußerten Rechtsauffassungen sind nicht unbedenklich und werden zu neuen Rechtsstreitigkeiten führen. Es bleibt also spannend im Umsatzsteuerrecht.
II. Die geänderte Rechtslage
Die Selbstnutzung einer Wohnung in einem Gebäude, das insgesamt zum Unternehmen gehört, wurde bislang von der Rechtsprechung und der Verwaltung als steuerfreie unentgeltliche Wertabgabe angesehen (§ 4 Nr. 12 Buchst. a Satz 1 UStG; Abschn. 24a Abs. 3 Satz 2 und Abschn. 24c Abs. 7 UStR). Ein Verz...